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Newsletter des Bürgermeisters - Woche 8-2021
Datum: 27.02.2021Uhrzeit: 12:30 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit meinem wöchentlichen Newsletter möchte ich Sie über Ereignisse in unserer Stadt informieren. Sie sollen über politische Entscheidungen, Veranstaltungen, Baumaßnahmen und ähnliches aktuell Kenntnis erhalten. Es geht also um die Weitergabe von Inhalten und Fakten. Dabei beziehe ich zu gewissen Themen auch persönlich Stellung.
Weiterhin gilt, dass ich mich über Rückmeldungen oder Verbesserungsvorschläge freue.
Was ist aus der Woche 8-2021 zu berichten:
Städtische Baumschutzsatzung
Die Ratsversammlung der Stadt Plön wurde kurzfristig zu einer Sitzung zur Aufhebung der Baumschutzsatzung einberufen. Im Zeitraum zwischen der Einladung und der Sitzung hat es interfraktionelle Gespräche gegeben, die sich klar gegen eine Aufhebung der Baumschutzsatzung ausgesprochen haben. Eine Änderung der Baumschutzsatzung sollte mit dem Ziel auf den Weg gebracht werden, noch vor der Schonfrist am 1. März 2021 die Fällung von sechs Birken in der Ulmenstraße zu ermöglichen.
Diese sechs Birken waren schon seit Oktober 2020 im Gespräch, da die Plöner Gewerbliche Baugenossenschaft (PGB) ein neues Wohngebäude errichten möchte. Denn in der Lage, wie es die PGB wünscht, wären die sechs Birken im Weg.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) hat sich in der Novembersitzung für den Bau und für die Lage und gegen die Birken ausgesprochen. Die Verwaltung hat in der Sitzung schon zum Ausdruck gebracht, dass der Ausschuss diese Entscheidung so nicht treffen kann, weil die Baumschutzsatzung entgegensteht. Es müsste das Verfahren für eine neue oder eine geänderte Baumschutzsatzung auf den Weg gebracht werden. Zuständig hierfür ist der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT). Seitens der Fraktionen wurde kein entsprechender Antrag gestellt. Die Verwaltung sah deswegen keine Veranlassung selbst tätig zu werden.
Da eine Baumschutzsatzung anderer gesetzlichen Regelungen unterliegt als herkömmliche Satzungen, ist ein Procedere einzuhalten. Gem. § 19 Landesnaturschutzgesetzt SH, sind bei wesentlichen räumlichen oder sachlichen Erweiterungen die Träger öffentlicher Belange einzubinden. Dadurch, dass gewünscht wird, dass auch Obstbäume unter Schutz gestellt und Fällgenehmigungen auch bei Vorliegen städtebaulicher Gründe erteilt werden sollen, ist der Umstand der wesentlichen Änderung erfüllt, da auf der einen Seite Bäume mehr geschützt und auf der anderen Seite die Stellung der Bäume geschwächt wird.
Somit konnte in der Ratsversammlung vom 24.02.2021 kein Beschluss gefasst werden.
Die Verwaltung stellt in der Sitzung des GUT am 18. März 2021 einen Zeitplan für die Änderung bzw. Neufassung der Baumschutzsatzung vor.
Naturparkverein Holsteinische Schweiz
Der Naturparkverein Holsteinische Schweiz hat viele Jahre im Plöner Uhrenhaus an der Reitbahn ihr Umwelthaus unterhalten. Das Naturparkhaus hat unterschiedliche Ausstellungen angeboten und war/ist Anlaufstation für Lehrgänge in der Umweltbildung für Schüler:innen, Kindergartenkinder und interessierte Familien.
Durch politische Einflussnahme wurden vom Land Schleswig-Holstein erhebliche Fördermittel für die Neuorientierung des Vereins und es Umwelthauses mit dem Ziel in Aussicht gestellt, dass das Umwelthaus und die Verwaltung in die Opernscheune nach Eutin umzieht. Die Mitgliedsgemeinden im Kreis Plön waren dagegen und haben vorsorglich eine Kündigung ausgesprochen.
In Verhandlungen wurde sich geeinigt, dass als Alternative zum Naturparkhaus in Plön das Naturerlebniszentrum Ölmühle finanziert wird. Die Kündigungen wurden wieder zurückgenommen. Nur Ascheberg ist bei seiner Kündigung geblieben.
Nunmehr hat sich der Umzug in die Opernscheune aus verschiedenen Gründen seitens des Vermieters zerschlagen und der Naturparkverein steht mit leeren Händen da.
Nunmehr ist eine neue Standortsuche auf den Weg gebracht worden. Die Stadt Plön setzt sich wieder für das Uhrenhaus ein. Erste Gespräche mit dem Vermieter, der Marius-Böger-Stiftung, sind letzte Woche schon geführt worden.
Die Rahmenbedingungen werden nun in eine Bewertungsmatrix eingearbeitet und dann dem Vorstand es Naturparkvereins übergeben. Die Mitgliederversammlung des Naturparkvereins wird im April entscheiden, welcher Standort ausgewählt wird.
Wenn das Uhrenhaus wieder Naturparkhaus wird, schlage ich der Selbstverwaltung vor, von dem Projekt Naturerlebnisraum Ölmühle abzusehen.
Integriertes Klimaschutzkonzept "Plön schlägt Klimawellen"
Die Stadt Plön hat sich auf den Weg gemacht, mehr für den Klimaschutz zu tun. Dafür wurde im November 2020 ein Klimaschutzmanager eingestellt. Herr Hartmanns vordringlichste Arbeit war und ist, innerhalb eines Jahres ein integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) für die Stadt Plön aufzustellen.
Herr Hartmann hat in der vergangenen Zeit viele Gespräche mit Akteuren geführt, die Teil der Umsetzung der Klimaschutzziele sein können bzw. sind.
Es wurde eine Arbeitsgemeinschaft Klimaschutz eingerichtet. Die Fraktionen der in der Ratsversammlung vertretenden Parteien haben Mitglieder entsandt. Ebenso die Stadtwerke, die Stadtverwaltung und der Umweltschutzbeauftragte sind dort vertreten.
In dieser Woche hat die Arbeitsgemeinschaft zum 8. Mal getagt. Der Entwurf des IKSK steht soweit. Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten, Umwelt und Tourismus (GUT) wird in seiner Sitzung am 18. März darüber diskutieren und am 24. März soll die Ratsversammlung das IKSK beschließen. Zuvor erhalten die Bürger:innen die Möglichkeit, in einer öffentlichen Online-Sitzung ihre Meinung abzugeben und weitere Vorschläge zu unterbreiten.
Zum IKSK gehören auch Maßnahmenblätter, die die einzelnen Maßnahmen beschreiben, die möglichst in den kommenden drei Jahren umgesetzt werden sollen. Bisher gibt es 25 Maßnahmen.
Barrierefreier Marktplatz
Immer wieder erhalte ich Kritik über die Begehbarkeit des Marktplatzes. Das Kopfsteinpflaster ist für Menschen mit Behinderung und für Nutzer:innen von Rollatoren eine große Hürde. Oft haben wir uns in der Verwaltung Gedanken dazu gemacht aber andere Projekte haben den Marktplatz immer wieder in den Hintergrund gedrängt.
Besonders der Seniorenbeirat hat uns immer wieder auf den misslichen Umstand hingewiesen und gefordert, dass nun endlich was passieren muss.
Mein Fachbereich Planen und Bauen hat sich nun an die Arbeit gemacht, einen Vorschlag erarbeitet und diesen mit dem Seniorenbeirat, der Beauftragten für Menschen mit Behinderung und dem Kinder- und Jugendrat besprochen. Von allen haben wir eine positive Rückmeldung erhalten.
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung (SteP) haben wir den Plan kurz vorgestellt, weil ich gebeten wurde, über den Sachstand und die Kosten zu informieren. Dem bin ich gern nachgekommen. Nach einer ersten sehr groben Schätzung belaufen sich die Kosten auf rd. 400 TEUR.
In der nächsten Sitzung des SteP am 17. März 2021 wird der Punkt offiziell auf der Tagesordnung zur Beratung und Beschlussfassung stehen.
Barrierefreie Bushaltestellen
Bushaltestellen der Linie 331 und 332 (Stadtverkehr)
Nach der am 1.1.2013 in Kraft getretenen Novelle des Personenförderungsgesetzes zur Barrierefreiheit werden die Aufgabenträger verpflichtet Bushaltestellen bis 2023 barrierefrei auszubauen.
Im Plöner Stadtgebiet gibt es 67 Bushaltestellen. Bis zum Frühjahr 2021 sind 13 Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut worden. Nunmehr wurde vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung (SteP) auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, dass die beiden Bushaltestellen am Finanzamt in der Fünf-Seen-Allee und in der Danziger Straße ausgebaut werden müssen.
Die Haltestellen beim Finanzamt wurden ausgewählt, weil viele Plöner:innen mit dem Bus zu EDEKA Einkaufen fahren. Die Bushaltestelle in der Danziger Straße ist die letzte im Stadtteil Plön-Ost (Ölmühlengebiet), die noch ausgebaut werden muss.
Der Umbau der drei Haltestellen wird rd. 150 TEUR kosten. Der Umbau wird finanziell vom Kreis Plön unetrstützt.
FWG-Fraktion in der Ratsversammlung
In der Ratsversammlung der Stadt Plön sind bislang die Fraktion der CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP, Die Linke und der FWG vertreten gewesen.
Eine Fraktion kann sich bilden, wenn mindestens zwei Personen der Fraktion angehören.
Die Fraktion der FWG bestand bislang aus dem Fraktionsvorsitzenden Dr. Erdmann und dem Fraktionsmitglied Frau Hinrichsen. Frau Hinrichsen hat sich nun erklärt aus der FWG-Fraktion auszutreten und als fraktionsloses Mitglied in der Ratsversammlung zu bleiben.
Somit fällt der Fraktionsstatus der FWG weg und auch Herr Dr. Erdmann ist somit zum fraktionslosen Mitglied der Ratsversammlung geworden. Die Aufhebung der Fraktion hat keine Auswirkungen auf die Rechte der nunmehr fraktionslosen Mitglieder. Allerdings kann auf Antrag einer anderen Fraktion die Neubesetzung der Ausschüsse beantragt werden. Dann verlieren Frau Hinrichsen und Herr Dr. Erdmann ihre Sitze in den Ausschüssen. Sie haben weiterhin Antrags- und Rederecht. Sie besitzen in den Ausschüssen dann aber kein Stimmrecht mehr.
Soweit alles Neues aus diese Woche. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Bleiben Sie bitte gesund. Halten Sie sich dafür an die AHA+L-Regeln und reduzieren Sie Ihre Kontakte.
Herliche Grüße
Ihr
Lars Winter
Bürgermeister