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Mehr als eine Stadt
Datum: 10.01.2022Uhrzeit: 14:30 Uhr
Sönke Hartmann
Klimaschutzmanager der Stadt Plön
AKTUELLE MASSNAHMEN
Seit November letzten Jahres gibt es eine neue Förderrichtlinie für Kommunen zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Im Rahmen dessen soll u.a. der Einstieg in das kommunale Klimaanpassungsmanagement gelingen und gefördert werden. Das Ziel ist ausdrücklich, Kommunen und kommunale Einrichtungen darin zu unterstützen, die anstehenden Klimaanpassungs- und Umbauprozesse möglichst frühzeitig, integriert und nachhaltig anzugehen. Mit dem Programm fördert das Bundesumweltministerium Projekte, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen sowie Synergien mit den UN-Nachhaltigkeitszielen entfalten – alles Themen, die auch für die Stadt Plön relevant sind oder mal sein werden! Deshalb fasste die Plöner Ratsversammlung im Dezember 2021 den Beschluss, einen entsprechenden Förderantrag beim zuständigen Projektträger bis Ende Januar 2022 durch das Klimaschutzmanagement einreichen zu lassen. An den Inhalten des Antrags wird derzeit akribisch gearbeitet und ich bin zuversichtlich, bald einen Zuwendungsbescheid für das Vorhaben zu erhalten. Dieser wird eine Laufzeit von zwei Jahren haben, die Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes durch ein:e neu einzustellende:n Klimaanpassungsmanager:in beinhalten und zu 90 Prozent aus Mitteln des Bundes finanziert sein.
Der Endbericht unseres Quartierskonzeptes liegt vor, die Umsetzung durch ein Sanierungsmanagement ist beschlossene Sache und der Förderantrag für die kommenden drei Jahre ist gestellt. Am kommenden Mittwochabend, 12.01.2022, wird um 18 Uhr die digitale Abschlussveranstaltung als Zoom-Konferenz stattfinden – um teilzunehmen, melden Sie sich bitte bei mir oder unter gmueller-ruester@treurat-partner.de an. Anschließend soll das Vorhaben in die Umsetzung gehen: Wir schreiben derzeit die im Rahmen des Sanierungsmanagements zu erbringenden Leistungen aus, um es an einen externen Dienstleister vergeben zu können. Geplant ist im April mit dem Sanierungsmanagement zu beginnen und eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Neben der Planung eines Wärmenetzes für das Quartier „Plön-Südwest“ wird es vor allem viele Beratungsangebote und Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger:innen und Akteure im Quartier geben – über Quartiersspaziergänge, Beratungen zu energetische Sanierungen am eigenen Gebäude, klimafreundliche Neubauten und geringinvestive Maßnahmen werden wir in den kommenden drei Jahren viel dafür tun, die Emissionen im Quartier erheblich zu reduzieren. Sollten Sie in dem Untersuchungsgebiet westlich der Schwentine und südlich der B76 wohnen und Fragen zum Sanierungsmanagement oder Maßnahmen an Ihrem Gebäude haben, wenden Sie sich gerne jederzeit an mich.
Eine der Maßnahmen aus unserem integrierten Klimaschutzkonzept „Plön schlägt Klimawellen“ ist als sogenannte „Ausgewählte Maßnahme“ definiert. Durch diese Kennzeichnung und das Erfüllen einiger Kriterien eröffnete sich ein attraktiver Fördertopf in Höhe von bis zu 200.000€ für die Stadt bzw. in unserem Fall für den Schulverband Plön Stadt und Land. Die Maßnahme „klimafreundliche Heizungserneuerung an der Gemeinschaftsschule am Schiffsthal“ erfüllt die Voraussetzungen des Fördertopfes und der Förderantrag konnte im Dezember 2021 beim Bundesumweltministerium gestellt werden. Geplant ist der Austausch der alten Ölheizungen durch eine Holzhackschnitzelheizung in Kombination mit Solarthermie und die Errichtung eines kleinen Nahwärmenetzes, um alle Schulgebäude mit klimafreundlicher Wärme versorgen zu können. Mit dem Förderbescheid rechnen wir Mitte 2022, die Planung ist für 2023 vorgesehen und der Bau für 2024/2025.
TERMINE & VERANSTALTUNGEN, BERATUNG & FÖRDERUNG
Aufgrund der derzeitigen Pandemielage müssen wir die für den 20. Januar geplante PV-Infoveranstaltung in der Aula am Schiffsthal leider zunächst verschieben. Wir hoffen, den Termin im März oder April nachholen zu können und werden hierüber rechtzeitig in der Presse und hier informieren. Ich bitte um Verständnis für diese Entscheidung und bekanntlich bedeutet aufgeschoben ja nicht aufgehoben J
Organisiert von Energiebürger.SH gibt es ab dem 18.01.2022 bis zum 01.03.2022 eine spannende, sechsteilige Webinarreihe, die wöchentlich klimarelevante Themen behandelt. Los geht’s am Dienstag, 18.01.2022 von 19.00 -20:30 Uhr mit dem Webinar „Globaler Klimawandel – lokaler Klimaschutz“. Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.
Hier die Filme im Januar und Februar: So. 16.01. 15 Uhr & Mo. 17.01. 19 Uhr – „10 Milliarden: Wie werden wir alle satt?“ sowie So. 20.02. 15 Uhr & Mo. 21.02. 19 Uhr – „More Than Honey“. Der Flyer zur Aktion enthält alle weiteren Informationen und Termine der Vorstellungen. Tickets gibt es für 5 € im Astra Filmtheater oder online unter www.astrakino.de – sämtliche Vorstellungen finden selbstverständlich unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Abstands- & Hygieneregeln statt.
KLIMASCHUTZTIPP FÜR DEN ALLTAG
Neues Jahr, neue Rahmenbedingungen. Hier sind die gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2022, die es Ihnen noch einfacher machen, Klimaschutz in Ihren Alltag zu integrieren:
Das Aus für die Plastiktüte – vom 1. Januar an dürfen an den deutschen Ladenkassen endlich (!) keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind leider noch immer die dünnen Plastikbeutel, die es an Obst und Gemüseständen gibt. Auf dem Plöner Wochenmarkt hingegen sind auch diese mit Ausnahmen durch die Erneuerung unserer Marktsatzung bereits seit Mai 2021 verboten.
Pfand für mehr Getränke – zum 1. Januar wurde die Pfandflicht für Getränke in Plastikflaschen ausgeweitet: Auch für Frucht- und Gemüsesäfte sowie Getränkedosen ohne Ausnahme wird nun ein Pfand von 25 Cent erhoben.
Die CO2-Steuer steigt um 5 Cent – in 2022 wird die CO2-Steuer von 25 auf 30 Euro je Tonne angehoben, um den Klimaschutz attraktiver zu machen. Was das für die Kraftstoffpreise bedeutet, werden Sie schon bald an der Zapfsäule merken.
Erweiterte Rücknahmepflicht für Elektrogeräte – ab Mitte 2022 wird die Rückgabe für Elektroschrott vereinfacht. Kleinere Geräte können Sie künftig beim Discounter abgeben, größere Geräte muss Ihnen der Händler abnehmen, bei dem Sie ein neues Gerät kaufen.
Der nächste Newsletter erscheint im März 2022.