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Personelle Engpässe im Bürgerbüro - Terminvereinbarung für bestimmte Dienstleistungen erforderlich
Sprechstunde des Plöner Bürgervorstehers am 17.08.2026 fällt aus.
Im Juni 2009 steht die Europawahl an. Nach § 28 Abs. 1 Landesmeldegesetz haben die Einwohnerinnen und Einwohner ein Widerspruchsrecht gegen die Erteilung einer Gruppenauskunft aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen.
Wer von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, kann sich mit dem Einwohnermeldeamt der Stadt Plön im Rathaus, Schlossberg 3/4, Zimmer 2 oder 3, Telefon 505-38 oder 505-39 in Verbindung zu setzen.
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 28 Abs. 4 Satz 2, 1 Halbsatz Landesmeldegesetz.
Plön, den 04. Dezember 2008
Stadt Plön
Der Bürgermeister
Jens Paustian