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Personelle Engpässe im Bürgerbüro - Terminvereinbarung für bestimmte Dienstleistungen erforderlich
Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen hat die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Plön die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Plön am 7.November 2010 gemäß § 54 Ziffer 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) für gültig erklärt.
Die Entscheidung über die Wahlprüfung ist nunmehr rechtskräftig und wird hiermit gemäß § 84 Abs. 2 GKWO öffentlich bekannt gemacht.
Plön, den 28. Dezember 2010
Stadt Plön
Der Gemeindewahlleiter
(Armin Kirchner)