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Datum: 07.05.2021

Einführung Parkgebühren auf den Parkplätzen Fegetasche und Prinzeninsel

Die Stadt Plön führt auf den Parkplätzen an der B76 / Fegetasche (vor den Tennisplätzen) und an der B430 / Prinzeninsel (hinter dem Bahnübergang aus Richtung Plön kommend) eine Parkgebührenpflicht ein. Ab dem 10.05.2021 wird das Parken dort für bis zu 2 Std. 1,00 € und darüber hinaus für ein Tagesticket 3,00 € kosten.

Auf dem Parkplatz an der Fegetasche wird zusätzlich ein Gratisticket für die ersten 30 Minuten der Parkdauer eingeführt.

Parkende müssen künftig auf diesen Parkplätzen für Ihr Kraftfahrzeug einen Parkschein an einem der neu installierten Parkscheinautomaten lösen. Neben der Münzzahlung wird auch eine kontaktlose Bezahlung mit der EC-Karte möglich sein.

Der Parkscheinautomat an der Prinzeninsel wird aufgrund seiner Lage mit Solarstrom betrieben werden können.

Als Fehlbetragskommune werden der Stadt Plön jährlich die Fehlbetragszuweisungen gekürzt, weil die Stadt ihre Einnahmemöglichkeiten nicht vollständig ausschöpft. Die Stadt Plön ist durch den Haushaltskonsolidierungserlass des Landes Schleswig-Holstein angehalten, sämtliche Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, ehe das Land den städtischen Haushalt mit einer Fehlbetragszuweisung unterstützt. Ein durch den Landeserlass geforderter Baustein zur Verbesserung der Einnahmesituation ist die Einführung einer Parkgebührenpflicht auf weiteren öffentlichen Parkplätzen in der Stadt Plön, wie es andernorts auch geschieht.

Die kontaktlose Bezahlmöglichkeit wird künftig auch an den anderen Parkscheinautomaten in der Plöner Innenstadt angeboten, außer am Marktplatz. Der zur alten Generation gehörende Parkscheinautomat am Marktplatz lässt sich nicht dementsprechend umrüsten.