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Bis zum 17. April 2022 wird die Gemeindewahlbehörde die Wahlbenachrichtigungen für die wahlberechtigten Bürger:innen der Stadt Plön und der Gemeinde Bösdorf durch die Deutsche Post AG zustellen lassen.
Aufgrund einer Rechtsänderung erhalten die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungen nicht mehr als Karte, sondern in einem verschlossenen Briefumschlag. In diesem Umschlag befindet sich auch der Wahlscheinantrag für die Briefwahl.
Ab sofort können Briefwahlunterlagen jedoch auch schon per E-Mail, per Fax (+494522 505 69) oder Brief (Stadt Plön, Schloßberg 3-4, 24306 Plön) beantragt werden. Dabei muss eine eindeutige Identifizierung durch z.B. Angabe des Geburtsdatums sichergestellt sein.
Der Versand der Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel und Umschläge) an die Wähler:innen kann jedoch erst ab dem 11. April 2022 erfolgen.
Nach Erhalt der Briefwahlunterlagen, muss der Wahlschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit dem Stimmzettel an das Briefwahlamt geschickt oder in den Briefkasten des Rathauses oder des Bürgerbüros eingeworfen werden.
Briefwahlunterlagen können wiederum auch im Internet über ein virtuelles Formular unter der nachfolgenden Adresse beantragt werden: https://www.wahlschein.de/1057057
Die Angaben der Antragsteller:innen werden ausschließlich zum Zweck der Wahlscheinerteilung gespeichert und verarbeitet. Eine darüber hinausgehende Nutzung findet nicht statt.
In der Eingabemaske zur Onlinebeantragung sind der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum, die Anschrift und die E-Mail-Adresse einzutragen. Für eventuelle Nachfragen können auf freiwilliger Basis auch die Telefon- bzw. Telefax-Nummer eingetragen werden.
Die Stadt Plön und Gemeinde Bösdorf hoffen, dass dieses Angebot einer elektronischen Dienstleistung angenommen wird. Auch bei künftigen Wahlen soll dieses Verfahren als bürgerfreundliche Dienstleistung im Rahmen des EGouvernments angeboten werden.
Auf dem herkömmlichen Wege können Briefwahlunterlagen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Wahlscheinantrag auch direkt im Briefwahlbüro der Stadt, im Bürgerbüro, Lange Straße 22, angefordert werden. Dabei muss der/die Wähler:in sich mit einem Personalausweis oder Reisepass im Briefwahlbüro ausweisen. Dort kann bei Bedarf auch direkt die Stimmabgabe zur Landtagswahl erfolgen. Eine Wahlkabine und eine Wahlurne sind vorhanden.
Das Briefwahlamt ist ab dem 11. April 2022 immer von 08:00 - 12:00 Uhr am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag bis zum 6. Mai 2022 geöffnet. An den Donnerstagen auch zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr.
Die Briefwahlunterlagen sollten so rechtzeitig angefordert werden, dass der Rücklauf der Wahlbriefe zur Landtagswahl möglichst bis Freitag, den 06. Mai 2022 erfolgen kann. Dies gilt insbesondere für Wähler:innen, die sich in Kürze im Ausland aufhalten werden.
Am Wahltag selbst müssten die Wahlbriefe zur Landtagswahl aus Plön, und der Gemeinde Bösdorf im Rathaus der Stadt Plön abgegeben werden, damit die Stimmen in der Auszählung ab 18:00 Uhr berücksichtigt werden können. Für die fristgerechte Rücksendung der Wahlbriefe sind die Wahlberechtigten selbst verantwortlich.
Natürlich kann weiterhin auch am Wahltag selbst mit dem Wahlschein gewählt werden. Die Wahllokale der 5 Wahlbezirke der Stadt Plön und des Wahllokals in Bösdorf haben am Sonntag, dem 08. Mai 2022 von 08:00 Uhr - 18:00 Uhr geöffnet.
Die Wahllokale in Plön befinden sich in der Regionalschule (Gebäude ehemalige Realschule), im Sozialen Dienstleistungszentrum Altes E-Werk, im Feuerwehrhaus und in der Breitenauschule (dort 2 Wahlräume) sowie für die Gemeinde Bösdorf im Feuerwehrgerätehaus.
Auf jedem Wahlbenachrichtigungsschreiben ist die Lage des jeweiligen Wahllokals aufgedruckt.