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Sprechstunde des Bürgervorstehers am Dienstag, 17.12.2024 - 17:30 - 18:30 Uhr im Rathaus
Plön - Mehr als eine Stadt.
Bis zum 21. August 2022 wird die Gemeindewahlbehörde die Wahlbenachrichtigungen für die wahlberechtigten Bürger:innen der Stadt Plön durch die Deutsche Post AG zustellen lassen.
Die Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlbenachrichtigungen nicht mehr als Karte, sondern in einem verschlossenen Briefumschlag. In diesem Umschlag befindet sich auch der Wahlschein-Antrag für die Briefwahl.
Ab sofort können Briefwahlunterlagen jedoch auch schon per E-Mail, per Fax (+49 4522 505 69) oder Brief (Stadt Plön, Schloßberg 3-4, 24306 Plön) beantragt werden.
Dabei muss eine eindeutige Identifizierung durch z.B. Angabe des Geburtsdatums sichergestellt sein.
Der Versand der Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel und Umschläge) an die Wähler:innen erfolgt ab Montag, dem 08. August 2022.
Nach Erhalt der Briefwahlunterlagen, muss der Wahlschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit dem Stimmzettel an das Briefwahlamt geschickt oder in den Briefkasten des Rathauses oder des Bürgerbüros eingeworfen werden.
Briefwahlunterlagen können wiederum auch im Internet über ein virtuelles Formular unter der nachfolgenden Adresse beantragt werden:
https://www.wahlschein.de/1057057
Die Angaben der Antragsteller:innen werden ausschließlich zum Zweck der Wahlscheinerteilung gespeichert und verarbeitet. Eine darüber hinausgehende Nutzung findet nicht statt.
In der Eingabemaske zur Onlinebeantragung sind der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum, die Anschrift und die E-Mail-Adresse einzutragen Für eventuelle Nachfragen können auf freiwilliger Basis auch die Telefon- bzw. Telefax-Nummer eingetragen werden.
Die Stadt Plön hofft, dass dieses Angebot einer elektronischen Dienstleistung angenommen wird. Auch bei künftigen Wahlen soll dieses Verfahren als bürgerfreundliche Dienstleistung im Rahmen des E-Gouvernements angeboten werden.
Auf dem herkömmlichen Wege können Briefwahlunterlagen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein-Antrag auch direkt im Briefwahlbüro der Stadt, im Bürgerbüro, Lange Straße 22, angefordert werden. Dabei muss der/die Wähler:in sich mit einem Personalausweis oder Reisepass im Briefwahlbüro ausweisen. Dort kann bei Bedarf auch direkt die Stimmabgabe zur Bürgermeisterwahl erfolgen. Eine Wahlkabine und eine Wahlurne sind vorhanden.
Das Briefwahlamt ist vom 08. August 2022 bis 09. September 2022 montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00-12:00 Uhr geöffnet. An den Donnerstagen auch zusätzlich von 14:00-18:00 Uhr.
Die Stadt Plön bittet darum, die Briefwahlunterlagen so rechtzeitig anzufordern, dass der Rücklauf der rosa/rotfarbenen Wahlbriefe zur Bürgermeisterwahl möglichst bis Freitag, den 09. September 2022 erfolgen kann. Dies gilt insbesondere für Wählerinnen und Wähler, die sich in Kürze im Ausland aufhalten werden.
Am Wahltag selbst müssten die Wahlbriefe zur Bürgermeisterwahl im Rathaus der Stadt Plön abgegeben werden, damit die Stimmen in der Auszählung ab 18:00 Uhr berücksichtigt werden können. Für die fristgerechte Rücksendung der Wahlbriefe sind die Wahlberechtigten selbst verantwortlich.
Natürlich kann weiterhin auch am Wahltag selbst mit dem Wahlschein gewählt werden. Die Wahllokale der 5 Wahlbezirke der Stadt Plön haben am Sonntag, dem 11. September 2022 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Wahllokale in Plön befinden sich in der Regionalschule (Gebäude ehemalige Realschule), im Sozialen Dienstleistungszentrum Altes E-Werk, im Feuerwehrhaus und in der Breitenauschule (dort 2 Wahlräume).
Auf jedem Wahlbenachrichtigungsschreiben ist das jeweilige Wahllokals angegeben.