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- Spaziergang mit der Bürgermeisterin: Donnerstag, 28.03.2024 - 15:00 Uhr - Treffpunkt Markt
- Entsorgung von Grünabfällen
- Klimaschutzwettbewerb 2024
In Schleswig-Holstein dürfen Verkaufsstellen an Werktagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden von 0 bis 24 Uhr geöffnet sein. Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr geschlossen sein:
Während dieser Zeiten ist auch das Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb der Verkaufsstellen verboten. Abweichend davon dürfen:
geöffnet sein.
Weitere Ausnahmen gelten für die Öffnung zu besonderen Anlässen, Apotheken, Gemeinden im Grenzgebiet und Kur-, Erholungs- und Tourismusorte.
Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz - LÖffZG)