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Datum: 04.08.2020

Radverkehrsversuch »Lütjenburger Straße« / »Bahnhofstraße« Markierung von Schutzstreifen

Mit dem Beginn der Markierungsarbeiten im Stadtgebiet Plön werden die „Lütjenburger Straße“ und die „Bahnhofstraße“ mit sogenannten Radfahrerschutzstreifen ausgestattet. Da in diesen Straßen keine Radwege vorhanden sind, besteht eine Benutzungspflicht für Radfahrende für den Radfahrerschutzstreifen.

Besonders im Übergang von der B76/B430-Unterführung in Richtung Innenstadt wird hierdurch eine Gefährdungssituation entschärft. Die Radfahrenden wechseln von dem Radweg der Unterführung auf die Fahrbahn und werden auf dem 1,50 m breiten Schutzstreifen parallel zum Kraftfahrzeugverkehr in Richtung Innenstadt geführt.

Für die Gegenrichtung stadtauswärts beginnt der Schutzstreifen erst ab der Straße Krabbe, da die Bahnhofstraße nicht die erforderliche Breite für zwei Schutzstreifen bietet.

Trotz der optischen Trennung von Rad- und Kraftfahrzeugverkehr gilt weiterhin innerorts ein Mindestabstand beim Vorbeifahren von derzeit 1,50 m.

Markiert werden die Schutzstreifen vorerst mit gelber Folie. Sofern sich das Konzept bewährt, folgt in etwa einem Jahr die endgültige weiße Markierung.

Auf dem Radfahrerschutzstreifen gilt ein generelles Haltverbot, damit die Radfahrenden die Schutzstreifen durchgängig nutzen können. Um dies zu verdeutlichen, wird auch die vorhandene Haltverbots-Beschilderung angepasst.

Die Stadt Plön bittet um gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer:innen.