Inhalt
Datum: 11.12.2024

Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bösdorf gesucht

Die Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein bestimmt, dass für jede Gemeinde eine Schiedsfrau oder ein Schiedsmann zu bestellen ist. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Zu den Aufgaben einer Schiedsperson gehört das Schlichten von Nachbarschaftsstreitigkeiten, aber auch Strafsachen, wie z. B. Beleidigung und Sachbeschädigung. Der Gang zur Schiedsperson ist oft der beste Weg, um eine Auseinandersetzung schnell, unbürokratisch und kostensparend beizulegen. Das Ziel ist es, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen gütlich zu einigen, um Gerichtsprozesse zu vermeiden.

Für den Schiedsamtsbezirk Bösdorf wird eine Schiedsperson gesucht, da die Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers abläuft.

Hiermit werden interessierte Bösdörfer Bürger:innen aufgefordert, sich für das Amt zu bewerben. Die Bewerbung ist bis zum 10.01.2025 an den Bürgermeister der Gemeinde Bösdorf, c/o Stadtverwaltung Plön, Ordnungsamt, Schloßberg 3-4, 24306 Plön, zu
richten.

Bewerber:innen sollen gemäß § 2 Schiedsordnung für das Amt nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten geeignet sein. Ferner muss das 30. Lebensjahr vollendet sein und die Person muss im Schiedsamtsbezirk wohnen.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der derzeitige Schiedsmann signalisiert hat, für eine Wiederwahl zur Verfügung zu stehen.

Weitere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt.