Schrittgeschwindigkeit in der Klanderstraße
Für die Herstellung eines Hausanschlusses ist es erforderlich, den Gehweg vor dem Gebäude Tirpitzstraße 1 bis 2, sowie vor dem Gebäude Klanderstraße 20 zumindest zeitweise zu sperren.
Da die Einrichtung eines Notwegs aufgrund der Fahrbahnbreiten nicht möglich ist, wird von Montag, den 21. Juni bis einschließlich Mittwoch, den 30. Juni 2021 im Fahrbahnbereich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von maximal 10 km/h (Schrittgeschwindigkeit) angeordnet. Zudem gilt ein absolutes Haltverbot gegenüber dem Gebäude Tirpitzstraße 1 bis 2 und in den Parkbuchten gegenüber den Gebäuden Klanderstraße 1 bis 3.
Die Stadt Plön bittet um erhöhte Rücksichtnahme und um Verständnis für diese Maßnahme.