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Datum: 17.12.2019

Sylvesterfeuerwerk, aber sicher

Auch dieses Jahr wird dem Jahreswechsel in der Stadt Plön und den Gemeinden Ascheberg und Bösdorf erwartungsvoll entgegen gesehen. Bei vielen sind farbenprächtige und teils lautstarke Feuerwerke fester Bestandteil der Feierlichkeiten zum Jahreswechsel.

Der Verkauf von Feuerwerken der Klasse II ist in diesem Jahr ab Samstag, den 28.12.2019 gestattet.

Damit ein jeder das neue Jahr fröhlich und vor allem sicher begrüßen kann, sind jedoch einige Regeln unumgänglich.

Erwachsene sollten Kinder und Jugendliche über das Abbrennen und die damit verbundenen Gefahren von Feuerwerken aufklären. Das Abgeben und Überlassen von Feuerwerkskörpern der Klasse II an Minderjährige ist verboten.

Das Abbrennen und Abfeuern von Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altersheimen und anderen zu schützenden Gebäuden wie Reet- und Fach-werkhäusern ist verboten.

Die Gewerbetreibenden und Einwohner werden dazu angehalten, leicht entflammbare Gegenstände wie Markisen und Zelte entsprechend zu sichern, damit sich diese nicht entzünden.

Raketen sollten grundsätzlich nur von einem sicheren Startplatz und nie in der Nähe von Menschenmengen, Bäumen und Dachvorsprüngen abgefeuert werden.

Wer das Haus verlässt, um dem Spektakel ganz nah zu sein, sollte darauf achten, brennende Kerzen nicht unbeaufsichtigt zurück zu lassen, diese bestenfalls vorher zu löschen.

Sollte es dennoch zum Unglücksfall kommen, sollte man die Ruhe bewahren und umgehend Hilfe über den Notruf 112 holen.