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Datum: 27.11.2020

Verkehrsfreigabe Schutzstreifen für den Radverkehr

Mit der Abnahme der Markierungsarbeiten durch die Verkehrsaufsicht des Kreises Plön wurden die Schutzstreifen für den Radverkehr in der Lütjenburger Straße und der Bahnhofstraße am 19. November 2020 nun auch offiziell dem Verkehr übergeben.

Die Stadt Plön weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Benutzungspflicht für alle Radfahrenden hin.

Auch für den Autoverkehr ergibt sich eine neue Situation. Die Schutzstreifen sind ausschließlich dem Fahrradverkehr vorbehalten. Das Überfahren der Streifen mit Kraftfahrzeugen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Die restliche Fahrbahnbreite beträgt mindestens 4,5 Meter. Trotz der optischen Trennung von Rad- und Autoverkehr gilt weiterhin innerorts ein Mindestabstand beim Vorbeifahren von 1,50 m.

Um eventuelle Schäden an der vorübergehenden Markierung kurzfristig zu beseitigen und eine sichere Verkehrsführung über den gesamten Versuchszeitraum zu gewährleisten, wurde ein regionales Unternehmen damit beauftragt, abgängige Folien kurzfristig durch Markierungsfarbe zu ersetzen. Die Schutzstreifen werden monatlich kontrolliert und bei Bedarf sofort nachgearbeitet.

Erst nach Abschluss des Versuchsprojektes wird darüber entschieden, ob die Schutzstreifen eine endgültige weiße Markierung erhalten.

Die Stadt Plön bittet weiterhin um gegenseitige Rücksichtnahme.