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Datum: 19.02.2021

Verkehrssicherungsmaßnahmen in der Stadtgrabenstraße

Die letzten Sturmereignisse Ende 2020 und Anfang dieses Jahres haben mehrere Bäume entlang der Uferkante des Schwanensees zu Fall gebracht. Gerade im Stadtgraben ist nur mit viel Glück ein schlimmer Schaden ausgeblieben.

Aufgrund dieser Vorfälle muss der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH), der für die Uferbereiche am Schwanensee entlang der Stadtgrabenstraße zuständig ist, am Mittwoch, den 24.02. sowie am Donnerstag, den 25.02.2021 umfangreiche Fällarbeiten durchführen.

Bei dieser Verkehrssicherungsmaßnahme geht es in der Hauptsache darum, weitere Schäden durch herabstürzende Äste oder gar umstürzende Bäume zu verhindern und dem Baumbestand die Chance auf Verjüngung zu geben. Es handelt sich in der Hauptsache um sehr getagte Weiden, deren verbleibende Stümpfe nach dem Fällen wieder neu austreiben und langfristig wieder zu einem geschlossenen Uferbewuchs beitragen werden. Die Weiden haben allesamt ein Alter erreicht, in dem sie an Stabilität und Vitalität verlieren und ihre altersbedingte Bruchgefährdung zunimmt. In der Basis ist dennoch genug Kraft für einen Neuaustrieb.

Aufgrund dieser aufwendigen Arbeiten, die auch den Einsatz von zwei Kränen erfordern, um die Bäume in die dafür vorgesehenen Container zu heben, ist eine halbseitige Sperrung der Stadtgrabenstraße unmittelbar vor dem Rondell sowie eine Sperrung der angrenzenden Pkw-Stellplätze dringend erforderlich.

Parkende Pkws müssen aus diesem Bereich zwingend bis Mittwoch früh 7 Uhr entfernt werden.

Der Fußgängerverkehr wird um die Baustelle herum geleitet. Eine Vollsperrung ist nicht vorgesehen, vor allem um den Öffentlichen Personennahverkehr weiterhin zu ermöglichen.

Die Uferkante wird sich nach Abschluss der umfangreichen Fällarbeiten innerhalb der nächsten Jahre schnell verjüngen und wieder durchgrünen. Es ist vorgesehen, einen Teil der gefällten Bäume im Uferbereich zu belassen. Sie dienen dort als Lebensraum für Vögel, Fische und andere Ufer- und Wasserlebewesen. Die Zugänglichkeit des Sees und der Einstiegsstellen für Wassersportler werden anschließend weiterhin gegeben sein.