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Datum: 27.01.2022

Verwendung von Streusalz auf den Gehwegen der Stadt zum Wohle der Umwelt untersagt

Die derzeitige Jahreszeit erfordert immer mal wieder den Einsatz von Besen oder Schneeschieber. Auch ein Eimer Sand ist hilfreich bei der Sicherung der Wege und Straßen gegen Glätte. Nicht zum Einsatz kommen darf allerdings Streusalz! Dies ist entsprechend der Straßenreinigungssatzungder Stadt Plön untersagt. Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Blitzeis und Eisregen. Zulässig und genauso hilfreich gegen Glätte sind Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat.

Wenn alle dies beherzigen, wird nicht nur unseren treuen Vierbeinern, die sich schlimme Reizungen und sogar Entzündungen zuziehen können, geholfen. Vor allem kommt der Verzicht auf Salz den Straßenbäumen zu Gute. Diese haben unter den ausbleibenden Niederschlägen im Jahresverlauf und zunehmenden Temperaturen bereits stark zu leiden und werden mit einer Laugendusche (Salz-/Wassergemisch) im Winter noch mehr Stressfaktoren ausgesetzt. Außerdem sickert das Salz ins Erdreich und somit über kurz oder lang ins Grundwasser und belastet dieses stark. Durch die besondere Lage Plöns gelangt das Tauwasser und somit auch das Streusalz auf kürzestem Weg in unsere Seen.

Um dies zu verhindern, hat sich die Stadt schon vor Jahren gegen den Einsatz von Streusalz entschieden und fordert dies auch von den zur Räumung verpflichteten Anwohner:innen und Grundstückseigentümer:innen. Diese sollten darauf auch bei der Auftragsvergabe des Winterdienstes an Dienstleistungsunternehmen Wert legenund dementsprechend im Dienstleistungsvertrag verpflichten.

Weitere Informationen sind in dem neuen Flyer „Verwendung von Streusalz“ nachzulesen, der in den öffentlichen Einrichtungen der Stadt (z.B. Rathaus,TouristInfo, Stadtbücherei und Bürgerbüro) zum Mitnehmen ausliegt. Ebenso ist er auf der Homepage der Stadt (www.ploen.de) einsehbar sowie weitere Informationen zu den schädlichen Wirkungen von Streusalz für Bäume zu finden.