Topmeldungen:
- Spaziergang mit der Bürgermeisterin: Donnerstag, 28.03.2024 - 15:00 Uhr - Treffpunkt Markt
- Entsorgung von Grünabfällen
- Klimaschutzwettbewerb 2024
Eine Kurabgabe kann durch als Kur- oder Erholungsort anerkannten Gemeinden erhoben werden, wenn die Gemeinde eine entsprechende Ortssatzung erlassen hat.
Kurabgabepflichtig sind Ortsfremde, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten und die die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen haben.
Keine
Die Höhe der Kurabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Keine
§ 10 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG).
Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).