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Die neue Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Plön, Frau Terstige-Lambers
Mehr als eine Stadt
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
Zur letzten Fallgruppe gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche angezeigt werden.