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Mira Radünzel heute einstimmig von der Ratsversammlung zur Bürgermeisterin gewählt; Amtsantritt ist der 01. März 2023
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Ist der Personalausweis abhanden gekommen, das heißt der Personalausweis ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin/der Ausweisinhaber die Pflicht, der Personalausweisbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen und im Falle des Wiederauffindens den Ausweis vorzulegen.
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtlicher Lichtbildausweis oder Führerschein).
Keine
Die Verlustanzeige sollte - zumal im eigenen Interesse - unverzüglich erstattet werden.
§ 27 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG).