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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 "Krabbe 2+3", Vorstellung und Beratung mit Beschlussfassung des Bebauungsplanvorentwurfes als Grundlage für Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. (1) Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. (1) BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung hat in seiner Sitzung am 14.08.2019 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Krabbe 2+3“ der Stadt Plön für das Gebiet nordöstlich der Straße „Krabbe“ und nordwestlich der „Lütjenburger Straße“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von ca. 0,2 Hektar.

Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist unter Berücksichtigung der Sicherung der besonderen städtebauliche Qualität des Gebietes die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die geplante Errichtung von ca. 18 neuen Wohneinheiten, die zur anteiligen Deckung des in der Stadt Plön vorherrschenden dringenden Wohnraumbedarfes beitragen soll.

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung vom 22.01.2020 wurde die Umstellung des Bauleitplanverfahrens nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) vorgenommen.

Das mit der Erstellung des Bebauungsplanentwurfes beauftragte Planungsbüro BCS Stadt + Region aus Lübeck hat unter Zugrundelegung der Planungsziele einen Vorentwurf der Planungsunterlagen mit Vorschlägen für Festsetzungen erarbeitet und vorgelegt (Anlagen 1-3).

Für die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 Abs. (1) Satz 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. (1) BauGB ist die Beratung und Beschlussfassung der Planunterlagen des Bebauungsplanvorentwurfes als Grundlage für die Beteiligungsverfahren durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung angezeigt.