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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 - "Krabbe 2+3" für das Gebiet nordöstlich der Straße "Krabbe" und nordwestlich der "Lütjenburger Straße" hier: Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB

Am 05.08.2019 wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 – „Krabbe 2+3“ für das Gebiet nordöstlich der Straße "Krabbe" und nordwestlich der "Lütjenburger Straße“ gefasst.


Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist unter Berücksichtigung der Sicherung der besonderen städtebaulichen Qualität des Gebietes die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Errichtung neuer Wohneinheiten, die zur anteiligen Deckung des in der Stadt Plön vorherrschenden dringenden Wohnraumbedarfes beitragen sollen.

Der Vorenwurf wurde in der Sitzung des Ausschusses am 19.02.2020 beraten. Es wurden Änderungen vorgeschlagen, die in den Entwurf aufgenommen wurden.

Die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden überarbeitet und werden hiermit erneut dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung vorgelegt.