Topmeldung 1
Ausbildungsplatz zur Kauffrau/zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit zum 01.08.2023
Mehr als eine Stadt
Wenn Sie als Schausteller, „fliegender Händler“ oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, das heißt wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.
Derzeit fallen 60,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.