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Licht_Sonne_Feld_©George James
Die:Der Beauftragte für Umwelt und Natur ist zentrale Anlaufstelle für alle Fragen und Anliegen der Bevölkerung rund um das Thema Umwelt.
Zusätzlich berät und unterstützt die:der Beauftragte die:den Bürgermeister:in, den Hauptausschuss, die Ausschüsse und die Ratsversammlung zum Schutze der Natur- und Kulturlandschaft im Bereich der Stadt Plön. Dabei sollen Bürgermeister:in und Ausschüsse den Rat der:s Beauftragten bereits während der Planungen über Projekte und Vorhaben einholen, die den Umweltschutz, die Landschaftsplanung und die Landschaftspflege berühren.
Die:Der Beauftragte für Umweltschutz kann gem. § 16c Abs. 2 der Gemeindeordnung als Sachkundige:r auf Beschluss der in Abs. 2 genannten Gremien gehört werden. In Angelegenheiten ihres:seines Aufgabenbereiches kann der:dem Beautragten auf Wunsch das Wort erteilt werden. Zu den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung & Umwelt ist die:der Beauftragte für Umweltschutz fristgemäß einzuladen.
Die:Der Beauftragte wird für die Dauer der Wahlzeit der Ratsversammlung durch Beschluss der Ratsversammlung berufen und erhält eine Entschädigung nach der Entschädigungsatzung der Stadt Plön.
Die:Der Beauftragte für Umwelt und Natur: