Topmeldungen:
- Spaziergang mit der Bürgermeisterin: Donnerstag, 28.03.2024 - 15:00 Uhr - Treffpunkt Markt
- Entsorgung von Grünabfällen
- Klimaschutzwettbewerb 2024
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).