Topmeldung 1
Stadtteil-Spaziergang mit Bürgermeisterin Mira Radünzel
Topmeldung 2
Die Brutzeit beginnt: Hunde bitte unbedingt anleinen!
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Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Keine
§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).