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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2023/2927

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Regionalprogramm der AKtivRegion ist ein extrem niedrigschwelliges Förderprogramm, bei dem man sehr unkompliziert Fördermittel für kleinere Projekte erhalten kann. Das Gesamtauftragsvolumen darf maximal 20.000 € brutto betragen, die Förderquote beträgt 80%, Nettoförderung möglich, die Projekte müssen bis Oktober 2024 abgeschlossen sein. Eine Antragsstellung ist immer bis zum 31.12. des Vorjahres erforderlich,

 

Seitens des FB 5 / der Tourist Info Plön wurde noch kurzfristig zum Jahresende ein Projektantrag formuliert und eingereicht. Es handelt sich um eine Machbarkeitsstudie zur Schaffung eines Barfusspfades in Plön.

r die touristische Weiterentwicklung der Stadt Plön ist es wichtig, dass neben den großen und langfristig ausgelegten Projekten auch kleinere neue Erlebnisangebote für die Gäste, aber natürlich auch die Einwohnenden geschaffen werden.

 

Hier ein Auszug aus dem Projektantrag:

Die Holsteinische Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, eine der führenden Wanderregionen Norddeutschlands zu werden. Vorgesehen sind im Zuge dessen v.a. eine thematische Aufladung bestehender Wanderwege, die Schaffung zentraler Einstiegsplätze in das Wanderwegenetz, Biwakplätze entlang der Strecke und ein zielgruppenbezogeneres Marketing. Zudem soll es verstärkt wandertouristische Erlebnisangebote geben. Als ein solches Projekt wurde z.B. die Schaffung eines Barfussparks Holsteinische Schweiz herausgearbeitet, der aus verschiedenen einzelnen Barfusspfaden in der Region bestehen soll.

Barfusspfade sind Wegstrecken, auf denen man barfuß über verschiedene weitestgehend naturbelassene Oberflächen geht, möglich sind auch Ergänzungen durch Balancierstationen, Wassertretbereiche oder auch Fluss-/Bachdurchquerungen. Sie sind nachweislich gesundheitsfördernd, fördern motorische Fähigkeiten und schulen die Sinneswahrnehmung.

In der Stadt Plön gibt es bereits eine Vielzahl von ausgeschilderten Wanderwegen und Erlebniswege wie. z.B. den Naturerlebnisweg, den Planetenpfad und den Evolutionspfad. Diese leisten durch attraktiv gestaltete Info-Tafeln einen wichtigen Beitrag zur Wissensvermittlung. Mit der Schaffung eines Barfusspfades soll dieses Angebot um ein umweltpädagogisches Erlebnisangebot erweitert werden, bei dem das Mitmachen im Vorderrund steht.

Im Plöner Stadtgebiet gibt es nach erster Recherche verschiedene geeignete Bereiche, z.B. rund um den Siebenstern, auf der Prinzeninsel oder auch am Ölmühlenwald, die für einen Barfusspfad geeignet sind.

Die Stadt Plön möchte die Umsetzbarkeit eines attraktiven Barfuss-Pfades durch ein externes Planungsbüro prüfen lassen. Bei dieser Machbarkeitsstudie/-planung geht es um die Abprüfung verschiedener Standorte bzgl. umweltfachlicher, naturschutzrechtlicher eigentumsrechtlicher, ggf. auch baurechtlicher Eignung, erste Planungen an konkreten Standorten und Kostenschätzungen sowie Fördermittelverfügbarkeit für die Umsetzung.“

 

Es wird von einem maximalen Auftragsbudget von 16.500 € netto ausgegangen, wovon 13.200 € (80%) Fördermittel und 3.300 € (20%) Eigenmittel der Stadt Plön sind.

 

Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich um ein Projekt, das sehr gut zu Plön und seinen naturräumlichen Gegebenheiten, touristischen Zielgruppen, den Bedürfnissen der Einheimischen und den definierten Stärken der Stadt passt. Bei der Umsetzung sollten die im Marken- und Leitbildprozess erarbeiteten Markenwerte einfließen.

 

Die Umweltfachkraft der Stadt Plön ist in die Projektplanung eingebunden und unterstützt das Projekt.

 

Aufgrund der Kurzfristigkeit war eine vorherige Einbindung des zuständigen Fachausschusses nicht möglich. Die Mitglieder des Hauptausschusses wurden am 29.12.2023 vorab informiert, die politische Beratung und Beschlussfassung erfolgt nunmehr am 15.01.2024.

 

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Beschlussvorschlag

 Der Hauptausschuss befürwortet das Projekt „Barfusspfad in Plön“ und erteilt der Verwaltung rückwirkend den Auftrag, den Förderantrag zur „Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Schaffung eines Barfusspfades in Plön“ bei der AktivRegion Schwentine-Holsteinische Schweiz fristgerecht einzureichen. 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Maßnahme war bisher nicht Gegenstand der städtischen Haushalts- und Finanzplanung.

Insofern muss dieses Vorhaben im Haushaltsplanentwurf 2024 neu veranschlagt werden. Unter Berücksichtigung des Bruttoveranschlagungsprinzips führt dieses zu einer Erhöhung des Fehlbedarfes im Ergebnisplanes in Höhe von 3.300 €.

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

X

Positiv

 

Negativ

 

keine

 



 

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