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ALLRIS - Vorlage

Verwaltungsvorlage - VO/RV/2024/2951

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat 2022 darum gebeten, vorbereitende Mittel für ein Wertgutachten für die Schlossgarage in den Haushalt einzustellen.

Die Verwaltung hat wiederholt seit 2020 bei potenziellen Käufern nachgefragt, ob ein Interesse besteht, die städtischen Teilflächen in der Schlossgarage zu erwerben.

Bisher liegt jedoch kein konkretes Kaufinteresse an dem Objekt vor. Aus diesem Grund ist bislang seitens der Verwaltung kein Gutachter zur Bewertung der Immobilie beauftragt worden. Eine kostenintensive Wertermittlung sollte erst beauftragt werden, wenn ein konkretes Interesse zum Ankauf des Objektes signalisiert wird. Da dies derzeit nicht der Fall ist, sollte von der Einstellung von Haushaltsmittel in 2024 abgesehen werden.

 

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Beschlussvorschlag

Für die Erstellung eines Wertgutachtens für die Schlossgarage werden in 2024 keine Mittel in den Haushalt eingestellt. Sobald ein tatsächliches Kaufinteresse am Ankauf der Teilfläche der Schlossgarage vorliegt, wird ein Wertgutachten beauftragt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

In den Haushaltsplänen 2022 und 2023 wurden jeweils 10.000 € auf dem Aufwandskonto 54601.54310100 für die Erstellung eines Wertgutachtens zur Schlossgarage bereitgestellt. Wenn in den Haushalt 2024 keine entsprechenden Mittel eingestellt werden, führt dies zu einer Ergebnisverbesserung in Höhe von 10.000,00 €

 


 

Klimarelevanz & Begründung:

 

Positiv

 

Negativ

x

keine


 

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