Bildung eines eigenen Schiedsamtsbezirkes der Gemeinde Bösdorf
Autor:
Detlev Seibler
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Bösdorf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bösdorf hat gem. § 1 Abs.3 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) vom 10. April 1991 in Ihrer Sitzung am 1. Juli 2014 beschlossen, dass die amtsfreie Gemeinde Bösdorf einen eigenen Schiedsamtsbezirk bildet.
Diese Entscheidung wird hiermit gem. § 1 Ziff. 1.5 der Verwaltungsvorschriften zur Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (VVSchO) vom 15. August 2011 bekanntgemacht.
Bösdorf, den 15. September 2014
Joachim Schmidt
Bürgermeister