- Stadtteilspaziergang mit der Bürgermeisterin: Donnerstag, 25.04.2024 - 15:30 Uhr - Treffpunkt Hamburger Kamp (Höhe Amtsgericht)
- Am Dienstag, 07.05.2024, ist das Sozialamt aufgrund einer Fortbildung geschlossen.
- Am Freitag, 10.05.2024, fällt der PLÖN.Schnack auf dem Wochenmarkt aus.
- Klimaschutzwettbewerb 2024
Standplatzgenehmigung
Nr. 99050054000000Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie jedoch einen schriftlichen Antrag stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist:
- Reisegewerbekarte oder
- Sondernutzungserlaubnis.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Rechtsgrundlage
Gewerbeordnung (GewO) zuzüglich allgemeines Ordnungsrecht (zum Beispiel Straßen- und Wegerecht)