- Stadtteilspaziergang mit der Bürgermeisterin: Donnerstag, 25.04.2024 - 15:30 Uhr - Treffpunkt Hamburger Kamp (Höhe Amtsgericht)
- Am Dienstag, 07.05.2024, ist das Sozialamt aufgrund einer Fortbildung geschlossen.
- Am Freitag, 10.05.2024, fällt der PLÖN.Schnack auf dem Wochenmarkt aus.
- Klimaschutzwettbewerb 2024
Bettensteuer
Nr. 99077018000000Kommunen können von Unternehmen (z. B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z. B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.
Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
§ 10 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)
Anträge / Formulare
Keine
Was sollte ich noch wissen?
Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).