Der Euro-WC-Schlüssel wird ausschließlich an Personen ausgegeben, die auf barrierefreie Toiletten angewiesen sind. Voraussetzung ist in der Regel ein deutscher Schwerbehindertenausweis mit einem der folgenden Merkzeichen: aG, B, H, BL oder G in Verbindung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70.
Darüber hinaus sind auch Personen bezugsberechtigt, die an Multipler Sklerose, Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind sowie Stomaträgerinnen und -träger.
Ein ärztlicher Nachweis wird akzeptiert, wenn kein anderer geeigneter Nachweis vorliegt, insbesondere bei Personen aus dem Ausland, deren Herkunftsländer kein vergleichbares Ausweissystem haben. In solchen Fällen kann auch der europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderung als Nachweis dienen.
Der Schlüssel kann bundesweit sowie in Österreich, der Schweiz und weiteren europäischen Ländern genutzt werden – etwa an Behindertentoiletten auf Autobahnraststätten und in vielen Städten.