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PLÖN.Schnack mit der Bürgermeisterin - Freitag, 12.12.2025, 11:00 Uhr, Plöner Marktplatz
Stadt Plön sucht dringend Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten
Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
Stadtgrün Häuser Grünbewuchs
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).