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Sprechstunde des Bürgervorstehers - Dienstag, 18.11.2025 - 17:30 Uhr - Rathaus (EG/Zimmer 4)
Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
Stadtgrün Häuser Grünbewuchs
Die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes wird zurückgenommen, wenn bekannt wird, dass bei ihrer Erteilung Versagungsgründe nach § 4 Abs. 1 Nr.1 Gaststättengesetz (GastG) vorlagen.
Die Erlaubnis ist danach zu versagen, wenn
§ 15 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG)