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Sprechstunde des Bürgervorstehers - Dienstag, 18.11.2025 - 17:30 Uhr - Rathaus (EG/Zimmer 4)
Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
Stadtgrün Häuser Grünbewuchs
Wenn Sie gewerbsmäßig ein Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen:
Die zuständige Behörde kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl Ihnen als auch dem Gewerbetreibenden, in dessen Betrieb das Spiel veranstaltet wird. Bei Nichtbeachtung kann die Erlaubnis jederzeit widerrufen werden, ebenso wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung zurückgenommen oder widerrufen worden ist.
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Wer im "Reisegewerbe" ein anderes Spiel im Sinne des § 33d GewO veranstalten will, bedarf gemäß § 60a GewO der Erlaubnis für den jeweiligen Ort der Gewerbeausübung zuständigen Behörde. Bitte beachten Sie, dass hiermit gegebenenfalls andere Gebühren verbunden sind, als mit dem "stehenden Gewerbe".