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PlönRadeln - Samstag, 26.04.2025 - 14:00 h - Treffpunkt Plöner Marktplatz
Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
Plön - Mehr als eine Stadt.
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
Zur letzten Fallgruppe gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.
§ 28-31 PstG