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Sprechstunde des Bürgervorstehers - Dienstag, 18.11.2025 - 17:30 Uhr - Rathaus (EG/Zimmer 4)
Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
Stadtgrün Häuser Grünbewuchs
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
Es fallen keine Kosten an.
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
An die Wohngeldbehörden Ihrer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.