Entgeltordnung für die Benutzung des städischen Schwimmbades PlönBad
Nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Plön am 29.04.2024 wird folgende Entgeltordnung für die Benutzung des städtischen Schwimmbades PlönBad erlassen:
§ 1 | Einzelkarten (mit Zeitbegrenzung entsprechend der Haus- und Badeordnung)
(1) Erwachsene (Personen ab 18 Jahren) **6,50 €**
(2) Kinder/Jugendliche (im Alter von 3 bis 17 Jahren)
sowie Schüler:innen, Studenten:innen,
Schwerbehinderte (ab einem GdB von 50%),
Empfänger:innen von Leistungen zur Grundsicherung
gem. SGB II / SGB XII und Empfänger:innen von
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz **3,50 €**
§ 2 | Einzelkarten (mit Zeitbegrenzung entsprechend der Haus- und Badeordnung)
(1) Guten-Morgen-Ticket, von Montag bis Freitag
jeweils 1,5 Stunden vor Schließung **4,50 €**
(2) Guten-Abend-Ticket, von Montag bis Freitag
jeweils 1,5 Stunden vor Schließung **4,50 €**
§ 4 | OstseeCard
Inhaber:innen einer OstseeCard erhalten eine Ermäßigung von **1,00 €**.
§ 5 | Nutzungsentgelte außerhalb der Entgeltordnung
Für die Nutzung der Schwimmhalle durch Schulen, Kindergärten, Vereine, Verbände, Gewerbetreibende oder anderen Institutionen werden die Benutzungsgebühren gesondert außerhalb dieser Entgeltordnung vereinbart.
§ 6 | Ausnahmen
Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin der Stadt Plön kann aus sozialen oder sonstigen Gründen Ausnahmen von dieser Entgeltordnung zulassen.
§ 7 | Inkrafttreten
(1) Diese Entgeltordnung tritt am 01. Juli 2024 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für die Benutzung des städtischen Schwimmbades PlönBad vom 01.10.2015, zuletzt geändert am 18.05.2016, außer Kraft.