- Stadtteilspaziergang mit der Bürgermeisterin: Donnerstag, 25.04.2024 - 15:30 Uhr - Treffpunkt Hamburger Kamp (Höhe Amtsgericht)
- Am Dienstag, 07.05.2024, ist das Sozialamt aufgrund einer Fortbildung geschlossen.
- Am Freitag, 10.05.2024, fällt der PLÖN.Schnack auf dem Wochenmarkt aus.
- Klimaschutzwettbewerb 2024
Hochwasser / Hochwasserschutz
Nr. 99136002013000Hochwasser ist die zeitlich begrenzte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land. Dies kann durch oberirdisches Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser erfolgen.
Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei jedem Privaten und den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.
Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Pläne zur Darstellung von Gefahren, Risiken und Hochwasserschutzmaßnahmen als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten und Beratung.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes - WHG),
- Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz - WasG SH).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein".
Informationen zur privaten Hochwasservorsorge finden Sie in der „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesinsitituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).