Topmeldung
Vom 30.05. bis 03.06.2022 finden im Schlossgarten an den beiden Lindenalleen Baumpflegearbeiten statt.
Hierbei kann es für Besucher zu Beeinträchtigungen kommen.
Mehr als eine Stadt
Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 keine Lebenspartnerschaften mehr neu begründet.
Bei einer bestehenden Lebenspartnerschaft stellt der Standesbeamte auf Antrag weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
Ob im Ausland gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften begründet werden können, erfragen Sie bitte bei den zuständigen ausländischen Behörden oder der jeweiligen Auslandsvertretung.
Im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaften bleiben nach deutschem Recht als solche gültig. Sie können auf Antrag in Deutschland nachträglich beurkundet werden. Lebenspartner haben die Möglichkiet, in Deutschland die Ehe zu schließen, ohne dass die ausländische Lebenspartnerschaft zuvor aufgelöst wurde.