Inhalt

Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Nr. 99025004020000

Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.