Topmeldung
Vom 30.05. bis 03.06.2022 finden im Schlosspark an den beiden Lindenalleen Baumpflegearbeiten statt.
Hierbei kann es für Besucher zu Beeinträchtigungen kommen.
Mehr als eine Stadt
Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine vom Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.
Die Blindenhilfe gemäß Sozialgesetzbuch XII zählt zur Hilfe in anderen Lebenslagen.
Keine
Keine
§ 72 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.
Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Schleswig-Holstein besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem schleswig-holsteinischen Landesblindengeldgesetz.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung.
Zudem steht Ihnen eine Selbsthilfeorganisation sehbehinderter und blinder Menschen in Schleswig-Holstein als Ansprechpartner zur Verfügung, der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. (BSVSH e. V.).