Topmeldung 1
Stadtteil-Spaziergang mit Bürgermeisterin Mira Radünzel
Topmeldung 2
Die Brutzeit beginnt: Hunde bitte unbedingt anleinen!
Mehr als eine Stadt
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.