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Express-Reisepass beantragen

Nr. 99085001012002

Leistungsbeschreibung

Falls Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren beantragen. Trifft der Reisepassantrag bis 12:00 Uhr beim Passhersteller ein, beträgt die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass dann in der Regel 3 Werktage, bis er bei der inländischen Behörde abholbereit vorliegt. Dafür zahlen Sie einen Zuschlag. 

Der Express-Reisepass ist ein regulärer Reisepass, dessen Bestell- und Produktionsprozess beschleunigt ist. Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen, können Sie einen vorläufigen Pass beantragen. Dieser verfügt aber nicht über alle Funktionen des regulären Reisepasses und hat eine deutlich kürzere Geltungsdauer.

Wenn Sie mit Kindern reisen, können Sie auch deren Reisepässe express beantragen.

Sie können Ihren Reisepass im Express-Verfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen solchen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
    • Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie beispielsweise:
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
    • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Welche Gebühren fallen an?

Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
  • Gebühr: 69,50 Euro
    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.
  • Gebühr: 102,00 Euro
    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
  • Gebühr: 22,00 Euro
    Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten

Rechtsgrundlage