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PlönRadeln - Samstag, 26.04.2025 - 14:00 h - Treffpunkt Plöner Marktplatz
Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
Plön - Mehr als eine Stadt.
Das zielgerichtete Ausbilden und Abrichten von Hunden zu gefährlichen Hunden ist verboten. In Schleswig-Holstein ist es grundsätzlich verboten, gefährliche Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit auszubilden (gemäß § 3 Gesetz über das Halten von Hunden - Hundegesetz - HundeG).
Ausnahmen vom Aggressionsausbildungsverbot:
Das Abrichten von Hunden ist auch gemäß § 3 TierSchG verboten. Es kann keine Ausnahme von dem Verbot beantragt werden.