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Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
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Sie holen Ihren Reisepass in der Regel bei dem Bürgeramt ab, wo sie ihn beantragt haben. Mit einer Vollmacht können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Reisepass abzuholen.
Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen oder sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, kann Ihnen nur dieses Bürgeramt mitteilen.
Ihren alten Reisepass geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Reisepass verloren haben, ist der Verlust bei der Passbehörde anzuzeigen.
Zur Abholung Ihres Reisepasses können Sie auch eine andere erwachsene Person schriftlich bevollmächtigen. Das Formular zur Bevollmächtigung finden Sie online oder erhalten dieses direkt in der Behörde. Um den Reisepass Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon volljährig ist.
Wenn Ihr neuer Reisepass vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen. Auch die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.
Sie können Ihren neuen Reisepass bei dem Bürgeramt abholen, wo Sie ihn beantragt haben:
Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung vorlegen.
Der neue Reisepass liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Reisepass beantragt wurde.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.