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Fischereischein beantragen

Nr. 99042001012000

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Wenn Sie in Schleswig-Holstein angeln oder fischen möchten, benötigen Sie, abgesehen von einzelnen Ausnahmen, einen Fischereischein.

Verfahrensablauf

Antragstellung bei der Behörde:

  • Nach erfolgreicher Fischereischeinprüfung können Sie Ihren Fischereischein bei Ihrer örtlich zuständigen Ordnungsbehörde (gegebenenfalls Hafenamt) beantragen (Berufsfischer oder Berufsfischerinnen wenden sich bitte an die obere Fischereibehörde).
  • Die erfolgreich bestandene Prüfung wurde durch die prüfende Instanz bereits im Fischereiregister eingetragen.
  • Sie stellen vor Ort einen Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins.
  • Hierfür benötigen Sie einen Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis).
  • Nach Entrichtung der Verwaltungsgebühr wird der digitale Fischereischein bei der örtlichen Ordnungsbehörde sofort ausgehändigt, gegebenenfalls ausgedruckt und auf Wunsch per E-Mail zugesandt (für Berufsfischer oder Berufsfischerinnen bei der oberen Fischereibehörde).
  • Der Fischereischein im Kartenformat wird Ihnen einige Wochen später per Post zugestellt.

Antragstellung über einen Onlinedienst:

  • Nach erfolgreicher Fischereischeinprüfung loggen Sie sich in Ihr Servicekonto Plus im Serviceportal des Landes ein.
  • Wenn Sie noch kein Servicekonto Plus eröffnet haben, legen Sie sich bitte zunächst ein kostenloses Servicekonto Plus an.
  • Wählen Sie den Dienst „Fischereischein ausstellen“ aus und geben Sie die erforderlichen Daten ein.
  • Hierfür benötigen Sie den Zugangscode, den Sie nach der bestandenen Fischereischeinprüfung erhalten haben. Ohne den Zugangscode kann der Onlinedienst nicht genutzt werden.
  • Nach Entrichtung der Verwaltungsgebühr im Onlinedienst wird Ihnen der digitale Fischereischein in das Postfach Ihres Servicekontos zugesandt. Dies kann einige Minuten dauern. Der Fischereischein im Scheckkartenformat wird Ihnen einige Wochen später per Post zugestellt.

Voraussetzungen

  • Ein Fischereischein kann Ihnen mit Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.
  • Ab dem 14. Lebensjahr sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Fischereischein zu besitzen, um den Fischfang ausüben zu dürfen.
  • Sie müssen eine Fischereischeinprüfung bestanden haben und ein entsprechendes Zeugnis aus einem deutschen Bundesland oder einen anerkennungsfähigen Nachweis (zum Beispiel vergleichbare Prüfung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz) vorlegen.
  • Sie müssen Ihren alleinigen oder Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
  • Bei Ihnen dürfen keine Versagungsgründe (zum Beispiel Wilderei, Tierquälerei, Urkundenfälschung) vorliegen.
  • Sie müssen bestätigen, dass Sie die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen haben.
  • Wenn Sie den Antrag online stellen, benötigen Sie ein Servicekonto Plus mit entsprechender Authentifizierung über eID.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragstellung bei der Behörde:

  • Fischereischein-Prüfungszeugnis oder sonstiger anerkennungsfähiger Nachweis
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliches)
  • Zur Umschreibung bei Umzug nach Schleswig-Holstein (Hauptwohnung): Fischereischein des anderen Bundeslandes oder Fischereischeinprüfungszeugnis (entsprechende Zeugnisse aller deutschen Bundesländer werden in Schleswig-Holstein anerkannt); Beleg für den neuen Wohnsitz in Schleswig-Holstein
  • Zur Digitalisierung eines vorhandenen Fischereischeins: Personalausweis oder Reisepass, aktuell gültiger Fischereischein

Antragstellung über den Onlinedienst (nur mit bestandener Fischereischeinprüfung ab dem 01.10.2025 oder für eine Ersatzausstellung von ab dem 01.10.2025 ausgestellten Fischereischeinen):

  • Zugangscode (wird nach bestandener Fischereischeinprüfung ausgehändigt) oder Identifikationsnummer des ab dem 01.10.2025 ausgestellten Fischereischeins

Rechtsbehelf

Wenn die obere Fischereibehörde den Fischereischein nicht erteilt, wird sie Ihnen einen ablehnenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, wird in Ihrem Ablehnungsbescheid beschrieben.

Welche Gebühren fallen an?

  • Gebühr: 18,00 - 30,00 Euro
    18,00 Euro (bei Antragstellung über den Onlinedienst) 30,00 Euro (bei Antragstellung in einer Behörde) Die genaue Gebührenbildung ist der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren zu entnehmen.

Bearbeitungsdauer

Der digitale Fischereischein wird direkt vor Ort ausgehändigt oder auf Wunsch per Mail übersandt. Der Fischereischein im Kartenformat wird einige Wochen später per Post übersandt.