Topmeldung 1
Krankheitsbedingt muss der Stadtteil-Spaziergang mit Bürgermeisterin Mira Radünzel leider ausfallen.
Topmeldung 2
Die Brutzeit beginnt: Hunde bitte unbedingt anleinen!
Mehr als eine Stadt
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber benötigen Sie eine Genehmigung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn bei Ihnen an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll. Sie können eine Bewilligung der Sonn- oder Feiertagsarbeit beantragen für:
Liegen andere Gründe vor, werden auch diese geprüft und die Sonn- oder Feiertagsarbeit gegebenenfalls bewilligt.
Von dem generellen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit sind Tätigkeiten ausgenommen, die der Befriedigung besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung dienen, wie:
Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.
Sowohl die Erteilung als auch die Ablehnung der Genehmigung der Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung der örtlich zuständigen Stelle.