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Sprechstunde des Bürgervorstehers am Dienstag, 17.12.2024 - 17:30 - 18:30 Uhr im Rathaus
Plön - Mehr als eine Stadt.
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.