- Stadtteilspaziergang mit der Bürgermeisterin: Donnerstag, 25.04.2024 - 15:30 Uhr - Treffpunkt Hamburger Kamp (Höhe Amtsgericht)
- Am Dienstag, 07.05.2024, ist das Sozialamt aufgrund einer Fortbildung geschlossen.
- Am Freitag, 10.05.2024, fällt der PLÖN.Schnack auf dem Wochenmarkt aus.
- Klimaschutzwettbewerb 2024
Straßenbeleuchtung
Nr. 99108020000000Die Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge und dienen dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis, unabhängig vom Straßenverkehr oder dem Straßenzustand. Sie haben die Aufgabe, den Verkehr zu sichern (Gefahrenabwehr) sowie der Förderung der örtlichen Gemeinschaft zu dienen.
Straßenbeleuchtungsanlagen sind weder Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht (Straßenbaulast) noch gehören sie zu den öffentlichen Straßen.
Rechtsgrundlage
§§ 2, 10 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Was sollte ich noch wissen?
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bietet Beratung im Bereich der Energie-Optimierungsmöglichkeiten unter anderem bei Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen.