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PlönRadeln - Samstag, 26.04.2025 - 14:00 h - Treffpunkt Plöner Marktplatz
Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
Plön - Mehr als eine Stadt.
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).