Topmeldung 1
Krankheitsbedingt muss der Stadtteil-Spaziergang mit Bürgermeisterin Mira Radünzel leider ausfallen.
Topmeldung 2
Die Brutzeit beginnt: Hunde bitte unbedingt anleinen!
Mehr als eine Stadt
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).