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Aktueller Sachstand zur Sanierung der B 76 Trent bis Plön
Stadt Plön sucht dringend Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten
Aufgrund personeller Engpässe - Einschränkung der Sprechzeiten im Bürgerbüro
Stadtgrün Häuser Grünbewuchs
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).