Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte erteilt werden.
Für die Erteilung, die Rücknahme oder den Widerruf der Gewerbelegitimationskarte gelten die Regelungen der Reisegewerbekarte.
Für den Antrag der Gewerbelegitimationskarte ist der durch die Bundesdruckerei bereitgestellte Vordruck zur Gewerbelegitimationskarte zu verwenden. Dieser entspricht dem in den zwischenstaatlichen Verträgen vorgesehen Muster. Unterlagen sind:
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Die Gebühr für die Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte beträgt 35,00 €.
Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.